Einwohnerkontrolle
Borgo di Ascona

Anmeldung / Zuzug

Wer neu in Ascona Wohnsitz nimmt, hat sich innert 8 Tagen persönlich (bei Familien reicht ein volljähriges Mitglied) bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Wir benötigen einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass), die Kopie des Mietvertrags und den Krankenkassennachweis. Sie werden ein Zuzugsformular ausfüllen müssen. Bitte melden Sie sich zuerst bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde ab.

 

Abmeldung / Wegzug

Abmeldungen sind vor dem Wegzug persönlich der Einwohnerkontrolle mitzuteilen oder schriftlich mit dem Wegzugdatum und der neuen Adresse zu bestätigen. Melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle der neuen Wohngemeinde an.

 

Adressänderung

Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind persönlich mit der neuen Adresse und dem Umzugsdatum der Einwohnerkontrolle mitzuteilen.

 

Ausstellung von Dokumenten

  • Leumundszeugnis
  • Aufenthaltsbewilligung
  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Wohnsitzbescheinigung/Aufenthaltszeugnis
  • Andere Bescheinigungen (Lebensbescheinigung, Ledigkeitsbescheinigung, Staatsangehörigkeitsnachweis, Familienausweis, Anmeldeformular für die Arbeitslosenversicherung)

 

Vermieter

Vermieter oder Liegenschaftsverwalter sind gegenüber der Einwohnerkontrolle verpflichtet, die ein- und ausziehenden Mieter zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb desselben Gebäudes.

 

  • Einzug Mieter
  • Auszug Mieter
  • Umzug Mieter innerhalb desselben Gebäudes

Ufficio controllo abitanti / Agenzia comunale AVS / Affari militari

Piazza San Pietro 1
CH-6612 Ascona

Orari sportelli
Lunedì-Venerdì 10.00-12.00/14.00-16.00

 

 

Capo-ufficio

Karin Ambrosini Servalli

 

Collaboratore

Ulisse Lesnini

 

 

Agenzia comunale AVS: avs@ascona.ch

 

 

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