Finanzen und Steuern
Borgo di Ascona

Aufgaben

  • Buchhaltung der Gemeinde
  • Erhebung von Steuern
  • Erhebung von Gebühren (Katastermessungen, Müllabfuhr, Kanalisation, Mittagstisch für Schul- und Kindergartenkinder, Nachmittags- und Ferienbetreuung)
  • Inkasso
  • Bewirtschaftung der Datenbank der Steuerpflichtigen

 

Wenden Sie sich an uns für:

  • Informationen über Gemeindesteuern (Akonto- und Schlussrechnungen) und Gebühren
  • Anträge zur Zahlungserleichterung (Ratenzahlungen, Stundung). Gemäss Artikel 245 und 298 cpv 1 des Steuergesetzes können Steuerpflichtige, bei Vorliegen finanzieller Schwierigkeiten, Zahlungserleichterungen wie Ratenzahlungen oder Stundungen bei der Gemeindekasse beantragen.
    • Ratenzahlung: in Raten zahlen
    • Stundung: Fristerstreckung für Steuerzahlungen.

Diese Erleichterungen können unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen resp. der offenen Beträge bewilligt werden.

  • Der Antrag zur Stundung oder Ratenzahlung der Steuern muss mit dem entsprechenden Formular erfolgen.
  • Anfragen zu Mahnungen, Zahlungsaufforderungen und Zahlungsbefehlen. Bestellungen von Kopien des Immobilienregisters, Kopien des kantonalen Steuerbescheids, Kontoauszüge Steuern und Gebühren, Bescheinigungen über erfolgte Steuerzahlungen. Diese werden bei Einbürgerungsgesuchen und Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen benötigt.
  • Bestellung von Eigentumsbestätigungen

 

Links

  • Steuererlässe
  • Unentgeltliche Rechtspflege
  • Bezirkssteuerämter
  • Steuerbescheide
  • Steursätze

 

Steuererlässe

Wer in eine schwerwiegende finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, einen teilweisen oder vollständigen Steuererlass bei der verantwortlichen kantonalen Behörde zu beantragen. Die Adresse lautet:

 

Dipartimento delle Finanze e dell'Economia

Divisione delle contribuzioni

Ufficio esazioni e condoni

Viale St. Franscini 6

6500 Bellinzona

Tel.: 091 / 814 40 17

Fax: 091 / 814 44 76

 

Die kantonale Behörde prüft das Gesuch und fällt, nach Benachrichtigung an die Gemeinde, eine endgültige Entscheidung, die sowohl für die kantonalen wie auch für die kommunalen Steuern gültig ist.

 

Unentgeltliche Rechtspflege

Unter unentgeltlicher Rechtspflege versteht man die Möglichkeit, dass bei Personen, die nicht über genügend finanzielle Ressourcen verfügen, der Staat die Kosten für Rechtshilfe (Rechtsbeistand durch einen Anwalt) übernimmt.

In diesem Zusammenhang prüft die Gemeinde, ob die bei einem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege angegebenen Informationen der Wahrheit entsprechen. Die Entscheidung über die Gewährung von unentgeltlicher Rechtspflege wird von der kantonalen Behörde gefällt.

 

Das Formular „Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege“ ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und mit den entsprechenden Unterlagen (z.B. Kopie des Lohnausweises, AHV, IV oder Arbeitslosenentschädigung, Kopie des Mietvertrags, Kopie des Krankenkassenausweises, Kopie des letzten kantonalen Steuerbescheids) der Gemeinde einzureichen. Zudem muss angegeben werden, für welches Verfahren oder welchen Prozess das Gesuch eingereicht wird.

 

Bezirkssteuerämter

www.ti.ch/DFE/DC/UCT

 

Steuerbescheide

Anfragen oder Reklamationen betreffend Steuerbescheide richten Sie bitte an folgende Adresse:

 

Ufficio Circondariale di Tassazione di Locarno:

Via della Posta 9

6600 Locarno

Tel. 091 816 12 11

Fax 091 816 12 09Moltiplicatori d'imposta:

www.ti.ch/dfe/DC/MOLTIPLICATORI

 

Abonnements der öffentlichen Verkehrsmittel

Beitrag an das Jahresabonnement „Arcobaleno“.

Seit 2001 leistet die Gemeinde Ascona einen Beitrag von CHF 100.00 an die Kosten des Jahresabos für die öffentlichen Verkehrsmittel „Arcobaleno“ (2. Klasse, Region Tessin und Moesano), das für mindestens 2 Zonen (inkl. Nr. 30 und Nr. 31) gültig ist.

Von diesem Beitrag profitieren Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde, die sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegen und die Anspruch auf kantonale Prämienverbilligung der Krankenkasse haben.

 

 

Das Formular muss vollständig ausgefüllt und mit den angeforderten Dokumenten an folgende Adresse retourniert werden:

 

Municipio di Ascona

Servizi finanziari

Piazza San Pietro 1

6612 Ascona

Tel.: 091 759 80 20

E-Mail: esattoria@ascona.ch

 

Servizi finanziari

CH-6612 Ascona

Orari sportelli
Lunedì-Venerdì 10.00-12.00/14.00-16.00

 

Caposervizio:

Trapletti Costantino

esattoria@ascona.ch

 

Collaboratori:

Albertella Roberta

Bernasconi Gianluca

Unal Daniel

esattoria@ascona.ch

© ascona.ch